In der Immobilienwirtschaft bezeichnet das Wort „Zinshaus“ eine hauptsächlich wohnwirtschaftlich genutzte Immobilie, die primär der Erzielung von Mieteinnahmen dient. Ein Zinshaus wird also in der Regel vom Eigentümer nicht zu eigenen Wohnzwecken, sondern zur Vermietung an Dritte genutzt. Der Begriff ist vor allem im norddeutschen bzw. Hamburger Raum gebräuchlich.
Ein Zinshaus umfasst üblicherweise mehrere Wohneinheiten, die teilweise ergänzt werden durch Erdgeschoss-Gewerbeflächen oder Büro-/Praxisflächen in den Obergeschossen. Sofern der Wohnanteil nicht überwiegt, spricht man eher von einem Geschäftshaus mit anteiliger Wohnnutzung.
Das klassische Zinshaus (älteres Baujahr, 2-4 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und 3 darüberliegende Wohngeschosse) dient als attraktive und wertstabile Anlagemöglichkeit im Immobiliensektor. Die Mietzahlungen aus den Wohneinheiten sichern eine dauerhafte Einnahme mit geringem Ausfallrisiko. In Kombination mit dem (je nach Lage) höheren Mietpotential bei den Gewerbeflächen, aber auch einem leicht höheren Risiko bei gewerblicher Nutzung, entsteht ein attraktiver Renditemix.
Als Eigentümer eines Zinshauses sollte die laufende Instandhaltung des Gebäudes und eine stabile Vermietungssituation das primäre Ziel sein. Da dies fundiertes Fachwissen und zeitliches Engagement erfordert, werden häufig Dienstleister wie Immobilienverwalter oder Immobilienmakler beauftragt.