Der Begriff „Teileigentumsfläche“ bezieht sich auf einen spezifischen Teil oder Bereich eines Gebäudes, der einem Eigentümer rechtlich zugeordnet ist. Diese Zuordnung erfolgt in der Regel im Rahmen der Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder des Kaufs einer bereits bestehenden Teileigentumsfläche. Teileigentum bezeichnet das Sondereigentum an einer zu Nicht-Wohnzwecken dienenden Fläche innerhalb einer Immobilie.
Ein häufiges Beispiel für Teileigentum sind Erdgeschoss-Gewerbeflächen in nach WEG geteilten Mehrfamilienhäusern. Der Eigentümer hat das Recht, sie selbst gewerblich zu nutzen, zu vermieten oder anderweitig zu verwalten, solange dies im Einklang mit den Bestimmungen des WEG und der Teilungserklärung steht. Wie an Wohneigentum kann auch an Teileigentumsflächen ein Sondernutzungsrecht, z.B. für einen Tiefgaragenstellplatz, eine Außenfläche oder einen Kellerraum begründet werden.
Teileigentum kann auch in rein gewerblich genutzten Immobilien vorkommen, wie zum Beispiel in Büro- oder Geschäftshäusern.
Vereinfacht gesagt ist eine Teileigentumsfläche vergleichbar mit einer Eigentumswohnung, nur dass sie ausschließlich gewerblich genutzt werden darf. Der Kauf einer Teileigentumsfläche für Kapitalanleger kann durchaus interessant sein, da diese in der Regel deutlich günstiger im Ankauf sind als Wohnungen. Für die erfolgreiche Bewirtschaftung ist jedoch ein fundiertes Fachwissen über gewerbliches Miet- und Baurecht notwendig.