Die Soziale Erhaltungsverordnung, auch Milieuschutzverordnung genannt, ist ein städtebauliches Instrument in Deutschland, das den Schutz der sozialen Zusammensetzung in bestimmten Stadtteilen gewährleisten soll. Ideelles Ziel ist es, die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsgruppen durch Aufwertungen und steigende Mieten zu verhindern. Sie greift vor allem in urbanen Gebieten, die von Gentrifizierung bedroht sind.
Ein zentrales Element der Verordnung ist die Einschränkung von Luxussanierungen und Modernisierungen, die Mieterhöhungen nach sich ziehen könnten. Maßnahmen, die den Wohnstandard erheblich steigern, bedürfen einer Genehmigung, um sicherzustellen, dass sie nicht zur Verdrängung der Bewohner führen. Ebenso wird die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen stark reglementiert, um Spekulationen und eine Verteuerung des Wohnraums zu verhindern.
Weitere bauliche Veränderungen wie der Ausbau von Dachgeschossen oder die Zusammenlegung von Wohnungen unterliegen einer strengen Genehmigungspflicht, um den Charakter des Viertels und den bestehenden Wohnraum zu schützen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der Wohnraum für die ansässige Bevölkerung bezahlbar bleibt und die soziale Mischung des Viertels erhalten bleibt. In der Praxis bedeutet das allerdings auch, dass zum Beispiel Dachgeschossausbauten nicht genehmigt werden, obwohl eine Nachverdichtung und die damit verbundene Schaffung von Wohnraum ebenfalls ein probates Mittel für stabile Mieten ist. Auch der Einbau eines Personenaufzugs, der den Bewohnern des Hauses die Möglichkeit gäbe, auch im Alter in der Immobilie wohnen zu bleiben, oder den Kinderwagen in den 3. Stock zu fahren, wird nicht selbstverständlich genehmigt.
In Städten wie Berlin, Hamburg oder München, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist, wird die Soziale Erhaltungsverordnung gezielt eingesetzt. Private Eigentümer werden damit jedoch in ihren Möglichkeiten begrenzt, Ihre Immobilie weiterzuentwickeln und den modernen Ansprüchen von Wohnen gerecht zu werden.