Das Nießbrauchrecht auf Immobilien ist ein rechtliches Konstrukt, das es einer Person ermöglicht, bestimmte Nutzungs- und Fruchtziehungsbefugnisse an einer Immobilie zu haben, ohne gleichzeitig Eigentümer zu sein. Dieses Recht kann auf verschiedene Weisen entstehen, etwa durch Vertrag oder testamentarische Verfügung. Der Nießbrauchberechtigte, auch als „Nießbraucher“ bezeichnet, erhält das Recht, die Immobilie zu nutzen, von den Erträgen zu profitieren und in gewissem Maße über die Sache zu verfügen, solange dies nicht die Substanz der Immobilie beeinträchtigt.
Ein typisches Szenario für die Einrichtung eines Nießbrauchrechts ist beispielsweise die Übertragung von Immobilien zwischen Generationen. Eltern könnten ihren Kindern das Eigentum an einer Immobilie übertragen, sich jedoch gleichzeitig ein lebenslanges Nießbrauchrecht sichern. Dadurch behalten die Eltern das Recht, die Immobilie zu bewohnen oder zu vermieten und von etwaigen Mieteinnahmen zu profitieren, während die Kinder das Eigentum erwerben.
Der Umfang des Nießbrauchrechts kann individuell vereinbart werden und reicht von reinen Wohnrechten bis hin zu umfassenden Befugnissen, die auch die Vermietung oder Verpachtung der Immobilie umfassen können. Während des Bestehens des Nießbrauchs hat der Nießbraucher die Pflicht, die Immobilie zu erhalten und für angemessene Instandhaltungsmaßnahmen zu sorgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Nießbrauchrecht, sofern nicht anders vereinbart, mit dem Tod des Nießbrauchers endet und nicht vererbt wird. In diesem Fall erlöschen die vereinbarten Nutzungsrechte des Nießbrauchers und der Eigentümer der Immobilie kann zukünftig frei verfügen.
Die Einrichtung eines Nießbrauchrechts erfordert eine klare vertragliche Regelung, um mögliche Konflikte zu vermeiden sowie eine notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.