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    Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

    Die MaBV (lang: Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter) ist eine Verordnung, die den Schutz von Verbrauchern im Bereich von Immobiliengeschäften regelt. Sie enthält Vorschriften für die oben genannten Berufsgruppen, die in Deutschland tätig sind. Folgend die wichtigsten Regelungen der MaBV:

    Informationspflichten: Makler müssen ihre Kunden umfassend über die Immobilien informieren, die sie vermitteln. Dies umfasst Angaben zu Größe, Zustand, Energieeffizienz und rechtlichen Gegebenheiten der Immobilie.

    Vertragsbedingungen: Die MaBV enthält Regelungen für Verträge zwischen Verbrauchern und Bauträgern, die den Bau oder den Verkauf von Immobilien betreffen. Sie schützt Verbraucher vor einseitigen Vertragsklauseln und sorgt für klare Regelungen.

    Sicherheiten und Treuhandkonten: Bauträger müssen Gelder, die von Kunden im Voraus gezahlt werden, auf Treuhandkonten hinterlegen, um das finanzielle Risiko für die Kunden zu minimieren.

    Aufzeichnungspflichten: Makler und Bauträger müssen bestimmte Unterladen aufbewahren und den zuständigen Behörden auf Anfrage vorlegen, um die Einhaltung der MaBV sicherzustellen.

    Die Makler- und Bauträgerverordnung soll dazu beitragen, Verbraucher vor unredlichen Praktiken und Vertragsfallen im Immobilienmarkt zu schützen und die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen. Der vollständige Gesetzestext ist hier zu finden.

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