Die Kapitalertragssteuer ist als eine Art der Einkommensteuer (§44 EStG) eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, die beispielsweise durch Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Fonds erzielt werden. Sie dient der Besteuerung von Kapitalgewinnen und wird in Deutschland als Abgeltungssteuer erhoben.
In der Immobilienwirtschaft betrifft die Kapitalertragssteuer insbesondere Gewinne aus Immobilien-Investments, wie Dividenden aus Immobilienfonds sowie Gewinne aus dem Verkauf von Immobilienfondsanteilen oder Unternehmensbeteiligungen mit Immobilienbezug.
Direkte Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien unterliegen hingegen nicht der Kapitalertragssteuer, sondern werden im Rahmen der Einkommenssteuer versteuert.
Der Kapitalertrag-Steuersatz beträgt in Deutschland pauschal 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer sowie ggf. Kirchensteuer. Die Steuer wird als Quellensteuer direkt von der auszahlenden Bank, dem Fonds oder der Kapitalgesellschaft einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Kapitalerträge bis zur Freibetragsgrenze von 1.000,00 € sind steuerfrei.
Eine Ausnahme gilt für Kapitalerträge aus dem Ausland: Diese unterliegen zwar grundsätzlich ebenfalls der Kapitalertragssteuer, werden jedoch oft nicht automatisch abgeführt. In diesem Fall müssen sie in der Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden.