Was versteht man unter einer Kampfmittelbeseitigung?
Kampfmittel aus dem Ersten und Zeiten Weltkrieg sind Munition und Munitionsteile militärischer Herkunft, die Explosivstoffe enthalten. Ihre Beseitigung ist als Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung der Sicherheit sowie zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit der Allgemeinheit geboten.
In Deutschland existiert ein sogenanntes Verdachtsflächen-Kataster. Dieses zeigt an, wo in Deutschland eine besonders große Gefahr besteht, im Erdreich auf noch unentdeckte Kampfmittel zu stoßen. Vor allem Großstädte sind dabei als Risikogebiet erfasst.
Wann beantrage ich eine Kampfmittelauskunft?
- Ich möchte ein Grundstück oder eine Immobilie für eine Projektentwicklung erwerben und möchte das Risiko einschätzen bzw. eine eventuelle Kampfmittelsondierung einpreisen.
- Ich möchte meine bestehende Immobilie umbauen und einen Eingriff ins Erdreich vornehmen lassen, z.B. durch den Bau einer Tiefgarage. Auch beim Verlegen neuer Gasleitungen kann ein Auszug aus dem Kampfmittelkataster erforderlich sein.
Ein Antrag für einen Auszug aus dem Kampfmittelkataster kann bei der Hamburger Feuerwehr gestellt werden. Zuständig hierfür ist die Abteilung „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“. Die Kosten für die Auswertung gemäß Kampfmittelverordnung inklusive Luftbildauswertung sind durch den Grundstückseigentümer bzw. Antragsteller zu tragen. Für die Überprüfung fällt ein Stundensatz von ca. 176 Euro (Stand Dezember 2022) an. Die Bearbeitungsdauer des Antrags beträgt in der Regel 2-12 Wochen. Für die eventuell anfallenden Kosten der Kampfmittelbeseitigung kommt die Freie und Hansestadt Hamburg auf.