Eine Indexmiete ist eine spezielle Form der Mietpreisvereinbarung, bei der die Entwicklung der Miete an einen bestimmten Index gekoppelt wird. In der Regel wird der Verbraucherpreisindex (VPI) verwendet (Verbraucherpreisindexmiete) . Der Verbraucherpreisindex misst die durchschnittliche Preisentwicklung für Waren und Dienstleistungen, die von Privathaushalten konsumiert werden.
Die Indexmiete mit Anpassung nach VPI bedeutet, dass die Miete regelmäßig, meist jährlich, an die Veränderung des Verbraucherpreisindex angepasst wird. Wenn der VPI steigt, erhöht sich auch die Miete, wenn er sinkt, verringert sich die Miete entsprechend. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass der Vermieter vor Inflation geschützt ist und die Mieterseite vor übermäßigen Mietsteigerungen bewahrt wird.
Die genaue Formel zur Berechnung der Mietanpassung kann im Mietvertrag festgelegt werden. Häufig wird der Prozentsatz der Mietanpassung anhand der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex festgelegt, wobei beispielsweise eine 1:1-Anpassung bedeutet, dass die Miete um denselben Prozentsatz steigt oder fällt wie der Verbraucherpreisindex.
Die Indexmiete findet sowohl Anwendung in Gewerbemietverträgen als auch immer häufiger in Wohnungsmietverträgen. Beides ist nach aktuellem Stand rechtlich zulässig. Unzulässig sind jedoch Indexklauseln, die nur Anpassungen bei steigendem Index zulassen.