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    Unser Immobilienlexikon

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    Hypothek

    Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht und dient der Besicherung einer langfristigen Darlehensvereinbarung, die es Personen ermöglicht, den Erwerb einer Immobilie zu finanzieren. Das Besondere an einer Hypothek ist, dass sie – anders als eine Grundschuld – fest mit dem konkreten Darlehen verbunden ist und nur zur Besicherung des Darlehenszweckes dient.

    Der Finanzierungsprozess beginnt mit dem Antrag des Kreditnehmers bei einem Finanzinstitut oder Kreditgeber. Dieser prüft die finanzielle Situation des Antragstellers, einschließlich Bonität, Einkommen und Kreditgeschichte und das Verhältnis der gewünschten Kredithöhe zum Wert der Besicherung, also der damit zu erwerbenden Immobilie.

    Die Konditionen der Hypothek werden im Hypothekenvertrag festgelegt. Hierbei geht es um Aspekte wie den Zinssatz, die Laufzeit des Darlehens und die Höhe und Form der monatlichen Rückzahlung. Die monatliche Zahlung einer Hypothek setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen. Es gibt verschiedene Rückzahlungsarten, z.B. Annuitätendarlehen (Zinssatz und Tilgungssatz bleiben über die Gesamtlaufzeit gleich, Rate sinkt im Laufe der Zeit), Ratentilgung (die Rückzahlungsrate bleibt konstant, der Zinssatz ebenfalls, die Tilgungshöhe passt sich an) oder endfällige Tilgung (Rückzahlung der aufsummierten Zinsen und Tilgung am Ende der Darlehenslaufzeit). Nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags wird die Hypothek in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.

    Wenn ein Kreditnehmer versäumt, die vereinbarten Zahlungen zu leisten, hat das Kreditinstitut das Recht hat, die Immobilie zu verwerten, sprich zu verkaufen, um die ausstehenden Schulden zu begleichen.

    Mit vollständiger Rückzahlung der Hypothek erlischt diese automatisch, eine Grundschuld bleibt bestehen. Eine Hypothek wird heutzutage eher selten eingesetzt, gängiger ist die Vergabe von Grundschulden.

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