Geldwäsche ist der Prozess, bei dem Geld, das aus illegalen Aktivitäten stammt, in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. Der Immobiliensektor ist dabei besonders anfällig, weil hohe Summen schnell und diskret transferiert werden können. Auch Immobilienmakler müssen daher besonders wachsam sein.
Um Geldwäsche zu verhindern, hat die Bundesregierung strenge Regeln eingeführt. Makler müssen sich an das Geldwäschegesetz halten, das sowohl interne als auch externe Maßnahmen vorschreibt.
Interne Maßnahmen:
Makler müssen ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen, damit diese verdächtige Aktivitäten erkennen können. Außerdem sind sie verpflichtet, die Zuverlässigkeit ihrer Angestellten zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Prozesse ordnungsgemäß dokumentiert sind. Zusätzlich muss jedes Maklerunternehmen eine Risikoanalyse der eigenen Kundengruppen und einen schriftlichen Prozess für die Geldwäscheprüfung vorhalten sowie bei der Financial Intelligence Unit (FIU), der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen des Zolls, registriert sein.
Externe Maßnahmen:
Makler müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen. Vor jedem Geschäft müssen Käufer und Verkäufer Ausweise oder andere Dokumente vorlegen. Besonders bei Firmen ist eine gründliche Überprüfung notwendig, inklusive Handelsregisterauszügen und Informationen über wirtschaftlich Berechtigte, z.B. durch Einsichtnahme in das Transparenzregister.
Verdachtsmomente und Meldepflichten:
Makler sind verpflichtet, verdächtige Aktivitäten an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden. Verdachtsmomente sind z.B., wenn Kunden große Summen in bar zahlen wollen oder keine Finanzierungsnachweise vorlegen können.
Seit dem 26. Juni 2017 müssen Makler die Identität ihrer Kunden überprüfen, sobald ein ernsthaftes Interesse am Abschluss eines Kaufvertrags besteht. Auch bei Besichtigungsterminen müssen Makler die Identität der Kunden feststellen. Zuletzt wurde das Gesetz auf den gewerblichen Vermietungssektor erweitert, sodass die Prüfungspflicht nun auch für Mietflächen mit einer monatlichen Nettokaltmiete ab 10.000,00 € aufwärts gilt.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Immobilienmakler aktiv dazu beitragen, Geldwäsche zu verhindern. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Dies schützt die Integrität des Immobilienmarktes und bekämpft kriminelle Aktivitäten.