Unter der „Courtage“ oder „Maklerprovision“ versteht man die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erhält. Wenn jemand eine Immobilie kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten möchte und die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, wird üblicherweise eine Provision fällig.
Die Courtage ist in der Regel ein prozentualer Anteil am Kauf- oder Mietpreis der Immobilie. Die genaue Höhe der Courtage kann je nach Makler und Region unterschiedlich sein, in Deutschland gibt es dazu keine einheitliche Regelung.
Genaue Regelungen gibt es allerdings zur Zahlungsmodalität:
Für die private Wohnungsvermietung gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Dies besagt, dass diejenige Partei (z.B. Vermieter), die den Makler beauftragt, auch die Maklerprovision bezahlt. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten trägt, wenn er einen Makler für die Vermietung einer Immobilie einsetzt.
Beim Kauf von privaten Wohnimmobilien gilt in Hamburg das Gesetz der Provisionsteilung. Das bedeutet, dass die vereinbarte Provision hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. Einseitige Rabatte oder Rückerstattungen sind nicht erlaubt und führen zum Verwirken des Provisionsanspruchs des beauftragten Maklers.
Bei Immobilien, die als Kapitalanlagen genutzt werden, gilt weiterhin die Vertragsfreiheit in Bezug auf Vereinbarung der Maklerprovision. Üblicherweise richtet sich die Übernahme der Provision und die Höhe nach dem aktuellen Marktumfeld und dem Kaufpreisvolumen der Immobilie.
Wichtig: Die genaue Höhe der Courtage und weitere Details sollten vor Abschluss eines Maklervertrags immer individuell mit dem Immobilienmakler besprochen und schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden.