Ihr Gewerbemakler für die Metropolregion Hamburg!

Hier geht’s zu unseren Angeboten!

    Wissenswertes von Wittlinger & Co

    Unser Immobilienlexikon

    A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z

    Bodendenkmal

    Ein Bodendenkmal ist eine Unterart des Kulturdenkmals. Hierbei handelt es sich um im Boden liegende Überreste früherer Kult- und Bestattungsplätze, Siedlungen, Grenzziehungen, Befestigungsanlagen, Wirtschaftsbetrieben, Produktionsstätten oder Verkehrswegen. Diese werden durch die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer definiert.

    Ob ein Grundstück unter den Denkmalschutz fällt, lässt sich anhand eines Auszugs aus der Denkmalliste der Denkmalschutzbehörde der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Landkreises herausfinden. Ist ein Grundstück ganz oder teilweise von einem archäologischen Denkmal berührt, so ist man als Besitzer verpflichtet, sich an der Landesarchäologie zu beteiligen. Was bedeutet das? Man ist gesetzlich aufgefordert, es im Rahmen des Zumutbaren zu schützen und zu erhalten. Die rechtmäßig ausgeübte Nutzung ist weiterhin erlaubt. Sollte sich die Nutzung ändern und damit großflächige und tiefreichende Erdeingriffe verbunden sein, muss eine Erlaubnis bei der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Beim Verkauf des Grundstücks muss auf den Denkmalstatus hingewiesen werden und die untere Denkmalschutzbehörde über den Besitzerwechsel unterrichtet werden. Eigene Nachforschungen auf dem Grundstück sind nicht erlaubt – Funde müssen bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde gemeldet werden.

    Wer trägt in diesem Fall die Kosten für eine archäologische Untersuchung? Nach § 17 Absatz 2 HmbDSchG hat der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks mit Bodendenkmal die Kosten für eine archäologische Untersuchung zu tragen, die aufgrund einer behördlichen Anordnung erforderlich wird. Diese Kosten umfassen unter anderem die Kosten für die Durchführung der Untersuchung, die Auswertung der Ergebnisse sowie die Erstellung eines Berichts. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Kosten für die archäologische Untersuchung ganz oder teilweise von der zuständigen Denkmalschutzbehörde übernommen werden, wenn das Bodendenkmal von besonderer Bedeutung für die Erforschung der Geschichte und Kultur der Stadt Hamburg ist oder die Untersuchung im öffentlichen Interesse liegt.

    Eins der bekanntesten Bodendenkmäler Hamburgs und zudem auch namensgebend für die Hansestadt ist die, im 9. Jahrhundert von den Wikingern gegründete, „Hammaburg“. Die genaue Lage der Hammaburg ist heute nicht mehr bekannt, da die Festung im Laufe der Jahrhunderte mehrmals zerstört und wiederaufgebaut wurde. Archäologische Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass sie sich ungefähr auf dem heutigen Domplatz befunden haben könnte.

    Altlasten

    Altlasten auf Grundstücken oder in Gebäuden sind Stoffe, die die Gesundheit von ...

    Bodendenkmal

    Ein Bodendenkmal ist eine Unterart des Kulturdenkmals. Hierbei handelt es sich um im ...

    Bodenrichtwert

    Der Bodenrichtwert ist ein amtlich festgelegter Durchschnittswert, der den Preis pro ...

    Courtage

    Unter der "Courtage" oder "Maklerprovision" versteht man die Gebühr, die ein ...

    Denkmalschutz

    Von Einzeldenkmälern bis zu ganzen historischen Stadtkernen - In Deutschland gibt es ...

    Denkmalschutz-Afa

    Die Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung bei Baudenkmälern) ermöglicht es ...

    Due Diligence

    Der Begriff Due Diligence stammt aus dem Englischen und bedeutet „gebührende ...

    Erbbaurecht

    Das Erbbaurecht ist ein sogenanntes grundstücksgleiches Recht. Es sichert einer ...