Eine Nutzungsänderung bezeichnet die formelle Änderung der genehmigten Nutzung einer Immobilie oder einzelner Einheiten darin. Sie liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Teil davon künftig anders genutzt werden soll, als ursprünglich baurechtlich genehmigt – beispielsweise, wenn eine ehemalige Ladenfläche in ein Café umgewandelt wird oder aus einem Büro eine Wohnung entstehen soll. Solche Änderungen können sowohl gewerblich als auch wohnwirtschaftlich motiviert sein und sind in vielen Fällen genehmigungspflichtig, selbst wenn keine baulichen Veränderungen geplant sind.
Die Besonderheit bei Nutzungsänderungen liegt darin, dass sich mit der neuen Nutzung häufig auch die baurechtlichen Anforderungen ändern. So gelten für eine gastronomische Nutzung andere Vorschriften in Bezug auf Brandschutz, Lüftung, Schallschutz, Stellplatznachweis oder Fluchtwege als für ein klassisches Einzelhandelsgeschäft. Auch Immissionsschutz, Barrierefreiheit oder die Erschließung können neu bewertet werden. Daher muss die geplante Nutzungsänderung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt und genehmigt werden.
Achtung! Ohne Genehmigung kann eine geänderte Nutzung als Schwarzbau eingestuft werden, was im schlimmsten Fall zu Nutzungsverboten oder Rückbauten führen kann. Die sorgfältige Prüfung und rechtzeitige Beantragung einer Nutzungsänderung ist daher ein zentraler Bestandteil im Umgang mit Bestandsimmobilien.