Eine Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, mit der bestätigt wird, dass ein geplantes Bauvorhaben den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bebauungsplänen entspricht oder in genehmigungsfähigem Umfang begründet davon abweicht. Erst mit dieser Genehmigung darf in den meisten Fällen mit dem Bau begonnen werden.
Sie ist in der Regel erforderlich für genehmigungspflichtige Maßnahmen wie Neubauten, Umbauten, Anbauten oder auch Nutzungsänderungen. Der Antrag auf eine Baugenehmigung wird in der Regel vom Bauherrn oder einem beauftragten Architekten bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Dabei müssen umfangreiche Unterlagen wie Bauzeichnungen, Lagepläne, statische Berechnungen sowie Nachweise zur Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben eingereicht werden. Die Behörde prüft dann, ob das Vorhaben mit dem Baugesetzbuch, der jeweiligen Landesbauordnung und gegebenenfalls mit dem örtlichen Bebauungsplan vereinbar ist. Ebenso werden Aspekte wie Abstandsflächen, Brand- und Lärmschutz, Erschließung, Denkmalschutz und der Schutz der Nachbarschaft berücksichtigt.
Wer ohne eine erforderliche Baugenehmigung baut, muss mit einer Anordnung zum sofortigen Baustopp, Rückbauverfügungen, Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Daher ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und eine ordnungsgemäße Genehmigung einzuholen, bevor mit dem Bau begonnen wird.
Die gesetzliche Bearbeitungszeit der Behörde bei Vorliegen eines vollständigen Antrags beträgt 3 Monate. Die realistische Bearbeitungszeit kann je nach Bauvorhaben deutlich länger dauern.