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    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Sie bescheinigt, dass eine Wohnung oder eine gewerbliche Einheit innerhalb eines Gebäudes baulich von anderen Einheiten getrennt und eigenständig nutzbar ist.

    Wofür wird sie benötigt?

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Voraussetzung für die Teilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie wird für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum benötigt und dient als Grundlage für die Eintragung ins Grundbuch.

    Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit

    Eine Einheit gilt als abgeschlossen, wenn sie durch Wände und Decken von anderen Einheiten abgetrennt ist, einen eigenen abschließbaren Zugang hat, über die notwendigen Einrichtungen (z. B. Küche und Bad für Wohnungen) sowie über eigene Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom) oder eine klare Abrechnungsmöglichkeit verfügt.

    Wo wird sie beantragt?

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird beim örtlichen Bauamt beantragt.

    Benötigte Unterlagen sind:
    – Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)

    -Aufteilungsplan mit Kennzeichnung der Einheiten
    – Lageplan

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